Hintergrund des Rechtsstreites sei weniger die finanziell angeschlagene Situation des Kantons, sagt Flavio Büsser, Generalsekretär des Finanzdepartementes, in der Sendung «Regionaljournal Ostschweiz» von Radio SRF 1. «Es geht vielmehr um die Abrechnungspraxis der Billag, die wir kritisieren.»
Konkret: Die Billag betrachte rund 40 Dienststellen des Kantons - darunter beispielsweise Polizeiposten - als eigene, quasi selbständige Geschäftsstellen. Diese erhalten deshalb auch separate Abrechnungen für die Radio- und TV-Empfangsgebühren. Der Kanton wollte indes, dass nur noch die einzelnen Departemente und die Staatskanzlei Gebühren entrichten müssen.
Das Bundesverwaltungsgericht weist die Beschwerde des Kantons in seinem Urteil aber ab. Noch offen ist, ob der Kanton St. Gallen den Fall nun ans Bundesgericht weiterziehen will.