Das Unglück geschah im Juli 2012 bei den Aufräumarbeiten nach dem Open Air. Bei einem Unwetter wurde eine 24-jährige Helferin von einer Zeltstange getroffen und so schwer verletzt, dass sie im Spital starb.
Die Staatsanwaltschaft zog den Bauchef des Festivals sowie einen weiteren Mitarbeiter vor Gericht. Das Bezirksgericht Frauenfeld sprach die Angeklagten aber frei. Daraufhin legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein und verlangte erneut einen Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung gegen den 63-jährigen Bauchef. Auch die Familie des Opfers hatte das Urteil nicht akzeptiert.
Zweiter Freispruch
Der Sprecher des Obergerichts bestätigte gegenüber dem Regionaljournal Ostschweiz am Mittwoch, dass es den Bauchef und den zweiten Mitarbeiter von der Schuld freigesprochen hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.