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FC-Basel-Fans zünden Pyros in der Fan-Zone.
Legende: Pyros in Fussballstadien sind ein häufiges Bild, wie hier bei einem Meisterschaftsspiel im Stade de Suisse in Bern. Keystone

Ostschweiz Es war keine Nötigung

Das Kreisgericht St. Gallen hat fünf junge Schweizer, die den Sohn des FCSG-Sicherheitschefs angegriffen haben, vom Vorwurf der versuchten Nötigung freigesprochen. In Bezug auf die Gehilfenschaft von Pyrozündern folgte das Gericht dem Antrag der Anklage.

Die härteste Strafe hatte die Staatsanwaltschaft für einen Lehrling gefordert, der an Silvester 2012 auf dem St. Galler Klosterplatz einen verbotenen Knallkörper gegen Beamte geworfen hat. Ein Polizist leidet seither an einem Tinnitus. Zudem soll er am 3. August 2013 an einer Pyroaktion beteiligt gewesen sein.

Das Gericht verurteilte den 22jährigen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 13 Monaten und einer Busse von 500 Franken. Trotz laufendem Strafverfahren habe er sich an der Pyroaktion beteiligt, sagte die Gerichtspräsidentin. Die Teilnahme an der Aktion gegen den Sohn des FCSG-Funktionärs könne ihm aber nicht nachgewiesen werden.

Verwerfliche Aktion

Die fünf Schweizer sollen im Dezember 2011 vor dem spanischen Klubhaus beim Hauptbahnhof St. Gallen den Sohn des FCSG-Sicherheitschefs verfolgt und angegriffen haben, um dessen Vater unter Druck zu setzen. Einer der Angeschuldigten versetzte dem Kantonsschüler von hinten eine Faustschlag. Der Schüler konnte fliehen.

Die Ultras seien militant organisiert, hatte der Staatsanwalt vor Gericht gesagt. Einer der Beschuldigten, ein 25-jähriger Schweizer, sei der Drahtzieher der Attacke auf den Sohn des Sicherheitschefs.

Vom Vorwurf der versuchten Nötigung sprach das Gericht die Beschuldigten frei. Die Aktion habe dem Vater gegolten, der Sohn sei zu keiner Handlung veranlasst worden. Das Motiv der Tat sei spekulativ, sagte die Vorsitzende. Die Angriff sei äusserst perfide und verwerflich gewesen.

Den Aktion auf den Kantonsschüler wertet das Gericht als versuchte einfache Körperverletzung und Tätlichkeit. Drei Mittäter wurden zu bedingten Geldstrafen von 130 Tagessätzen zu 80 Franken, 110 Tagessätzen à 120 Franken und 180 Tagessätzen zu 100 Franken sowie Bussen von 1000, 600 und 200 Franken verurteilt.

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