Rund 3000 Fahrende leben in der Schweiz. Die grosse Mehrheit gehört zur Volksgruppe der Jenischen. Sechs Durchgangsplätze müsste der Kanton St. Gallen im Auftrag des Bundes bereitstellen. Seit zehn Jahren laufen die Bemühungen, jedoch ohne Erfolg.
Nachdem nun Anfang Juni auch der letzte Versuch in Gossau an der Urne gescheitert ist, will Mike Gerzner, Präsidenten der Bewegung der Schweizer Reisenden, andere Saiten aufziehen: «Wir machen eine Klage gegen den Kanton St. Gallen. Wir stehen schon mit diversen Anwälten und Organisationen in Kontakt. Ich kann keine weiteren Angaben machen, aber es wird eine Klage geben.»
Ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2003
Mike Gerzner bezieht sich auf ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2003. Es hält fest, dass die besonderen Bedürfnisse der Fahrenden in der Raumplanung berücksichtigt werden müssen. Weil sich der Kanton St. Gallen nicht daran halte, werde man nun bei einem Schweizer Gericht Klage einreichen. Vor welchem Gericht wollte der Präsident der Bewegung der Schweizer Reisenden nicht sagen.
Der Kanton St. Gallen reagiert gelassen
Der Kanton St. Gallen sieht dem angekündigten Gerichtsprozess gelassen entgegen, wie Ueli Strauss, Leiter des kantonalen Amts für Raumentwicklung, sagt: «Da habe ich keine schlaflosen Nächte. Das wird ein sehr steiniger Weg. Bis ein Kanton verurteilt wird, braucht es sehr viel. Und wir können ja nachweisen, dass wir uns bemühen, aber wenn das Volk die Plätze am Schluss nicht will – da kann man nichts machen.»
Die Suche nach Plätzen läuft weiter
Laut dem Bund existieren 45 Durchgangsplätze in der Schweiz. Damit werden aber nur 60% des Bedarfs abgedeckt. Ungeachtet der Klage, die die Fahrenden gegen St. Gallen einreichen werden, will der kantonale Raumplaner weiter nach möglichen Standorten suchen, damit die Jenischen doch noch irgendwann zu ihrem ersten St. Galler Durchgangsplatz kommen.