Dies bestätigt der Präsident der Thurgauer Anwaltskommission Thomas Zweidler gegenüber der Sendung «Regionaljournal Ostschweiz» von Radio SRF 1: «Ein Anwalt darf nicht strafrechtlich wegen Delikten verurteilt werden, die mit dem Anwaltsberuf nicht vereinbar sind.»
Der Fall Hermann Lei
Ob eine Verurteilung wegen Verletzung des Bankgeheimnisses ebenfalls darunter fällt, müsste laut Zweidler geprüft werden. Noch bestehe aber kein Handlungsbedarf. Denn: Der Strafbefehl gegen Hermann Lei wegen Verletzung des Bankgeheimnisses liegt noch nicht vor und ist demnach auch noch nicht rechtskräftig. Für Lei gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung.
Anders tönt es beim Thurgauer Anwaltsverband. Man sei nicht erfreut über die drohende Verurteilung eines Mitglieds, erklärt Präsident Matthias Hotz auf Anfrage. Und: Der Fall Lei werde Thema an der nächsten Sitzung sein, ein Ausschluss geprüft.