Vor etwas mehr als einem Jahr erhob Sepp Moser Vorwürfe gegen die Landammänner Carlo Schmid und Daniel Fässler. Von Intransparenz und Kompetenzüberschreitungen war in verschiedenen Medien zu lesen.
Da Sepp Moser an die Medien gelangt war, wurde die Staatsanwaltschaft aktiv. In ihrem Bericht schreibt sie nun, dass Moser das Amtsgeheimnis tatsächlich mindestens teilweise verletzt hat. Da er sich aber zuvor an alle politischen Instanzen wandte und keinen Erfolg hatte, sei dies zu Recht geschehen. Das Verfahren werde deshalb eingestellt.
Keine Aussage macht der Bericht darüber, ob die Vorwürfe stimmen. Dies sei nicht Teil des Verfahrens, so der Innerrhoder Staatsanwalt Herbert Brogli. Es sei lediglich um die rechtliche Abklärung der Amtsgeheimnisverletzung gegangen.
Vorwürfe, wonach die Staatswirtschaftliche Kommisson des Kantons den Hinweisen von Sepp Moser nicht genügend nachgegangen sei, weist diese zurück. Moser sei jedoch nicht über den Inhalt der Beratungen expliziert informiert worden, erklärt Kommissionspräsident Ruedi Eberle gegenüber Radio SRF.