Im November 2010 beging Ded Gecaj in der Untersuchungshaft Suizid. Es könne nicht von vornherein ausgeschlossen werden, dass die Verantwortlichen genügend Massnahmen ergriffen haben, um einen Suizid zu verhindern, schreibt das Bundesgericht in seinem Urteil. Es schliesst auch Fahrlässigkeit nicht aus.
Zu diesem Schluss kommt es in Anbetracht des Ablaufs der Ereignisse vor der Selbsttötung. Für den beschuldigten Kosovaren herrschte ein strenges Haftregime, das «erfahrungsgemäss zu psychischen Leiden führen kann». Er wurde lediglich als Vorbereitung auf die Einvernahme durch eine spezialisierte Psychiaterin untersucht.
Schädelbruch gibt Rätsel auf
Vier Tage vor dem Suizid zog er sich eine Kopfverletzung zu, die sich nach der Obduktion als Schädelbruch herausstellte. Der Beschuldigte sagte, dass er sich die Verletzung bei einem Sturz zugezogen habe. Obwohl in seiner Zelle eine Schlinge gefunden wurde, klärten die Verantwortlichen nicht ab, ob die Verletzung allenfalls von einem Suizidversuch herrührte.
Ans Bundesgericht gelangt ist der Sohn des Beschuldigten. Sein Vater soll im Jahr 1999 in einer St. Galler Realschule den Lehrer seiner Tochter erschossen haben. Danach flüchtete er in den Kosovo, wo er festgenommen wurde. Im April 2009 wurde er nach langem Hin und Her an die Schweiz ausgeliefert. Nach Ansicht der St. Galler Justiz hatte der Beschuldigte seine Tochter sexuell missbraucht.
SRF 1, Regionaljournal Ostschweiz, 12.03 Uhr