Die junge Astrophysikerin war ab Sommer 2009 in verschiedenen Medien - auch im Fernsehen - präsent gewesen. Dabei entstand der Eindruck, die Frau sei auf dem Weg, eine Nasa-Astronautin zu werden.
Im August 2010 deckte der Journalist des «Tagesanzeiger» in einem Artikel mit dem Titel «Die eingebildete Astronautin» Widersprüche in der Medienberichterstattung sowie in öffentlichen Aussagen der jungen Frau selbst auf. Die Physikerin reichte daraufhin Klage wegen Ehrverletzung ein.
Im Oktober 2012 verurteilte das Bezirksgericht Zürich den Journalisten wegen übler Nachrede zu einer bedingten Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu 90 Franken. Bemerkenswert ist, dass der Journalist ausgerechnet für den Beitrag über die Toggenburgerin den Zürcher Journalistenpreis in der Kategorie Nachwuchs erhalten hatte. Er akzeptierte das Urteil nicht und legte beim Obergericht Berufung ein.
Strafmass gemildert
Dieses hat nun den Schuldspruch bestätigt. Die bedingte Geldstrafe wurde jedoch auf 60 Tagessätze zu 90 Franken gesenkt. Das Gericht stufte das Verschulden zwar als nicht sehr schwer ein. Der Begriff Hochstaplerin sei jedoch per se schon ehrverletzend und hätte im Artikel nicht verwendet werden dürfen.
Die Klägerin sei zwar selbstverliebt und naiv gewesen, habe die Öffentlichkeit aber nicht systematisch belogen. So habe sie etwa in einer Fernsehsendung eine Festanstellung bei der amerikanischen Weltraumbehörde klar verneint, so das Gericht.
Der Verteidiger des Beschuldigten forderte einen Freispruch. Mit einer Verurteilung werde die Medien- und Meinungsfreiheit massiv eingeschränkt. Seinem Mandanten sei es nicht darum gegangen, die Klägerin fertig zu machen, sondern um Medienkritik.