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Bunte Kopfstützen in Bahnwagen
Legende: Das alte Gesetz über die Förderung des öffentlichen Verkehrs ist 25jährig. Deshalb müsse man es dringend anpassen. Keystone

Ostschweiz Fast 12 Millionen mehr für Bahn, Bus und Schiff im Thurgau

Nach Annahme der Fabi-Vorlage vor einem Jahr muss die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs in den Kantonen neu geregelt werden. Am Mittwoch beriet der Thurgauer Grosse Rat darüber. Der Systemwechsel bringt dem Kanton und den Gemeinden Mehrausgaben.

Als Folge der Annahme der Fabi-Vorlage (Neuregelung der Finanzierung der Bahninfrastruktur) im Februar 2014 müssen die Kantone nicht mehr direkt den jeweiligen Privatbahnen Beiträge an die Infrastrukturkosten zahlen. Sie bilden dafür gemeinsam einen Infrastrukturfonds des Bundes mit insgesamt 500 Millionen Franken. Finanziert werden damit etwa Gleise oder der Ausbau von Bahnhöfen.

Unter dem Strich steigen damit allerdings die Beiträge. Der Anteil des Kantons Thurgau liegt bei provisorisch berechneten 16,9 Milllionen Franken. Dazu kommen weitere Fördergelder. Für den Kanton bedeutet dies Mehrausgaben von gegen 12 Millionen Franken ab 2016. Und auch die Gemeinden müssen tiefer in die Tasche greifen.

Beiträge an neue Fähren

Die Neuregelung der Bahninfrastruktur-Kosten waren der Hauptgrund für die Gesetzesrevision. Die Regierung hat die Vorlage noch mit zwei Fördermassnahmen ergänzt: Das Angebot an Schnellzügen soll verbessert werden, weiter will die Regierung Beiträge an Verkehrsmittel ausrichten können. Als Beispiel wurde die Beschaffung von Kursschiffen genannt.

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