Als Folge der Annahme der Fabi-Vorlage (Neuregelung der Finanzierung der Bahninfrastruktur) im Februar 2014 müssen die Kantone nicht mehr direkt den jeweiligen Privatbahnen Beiträge an die Infrastrukturkosten zahlen. Sie bilden dafür gemeinsam einen Infrastrukturfonds des Bundes mit insgesamt 500 Millionen Franken. Finanziert werden damit etwa Gleise oder der Ausbau von Bahnhöfen.
Unter dem Strich steigen damit allerdings die Beiträge. Der Anteil des Kantons Thurgau liegt bei provisorisch berechneten 16,9 Milllionen Franken. Dazu kommen weitere Fördergelder. Für den Kanton bedeutet dies Mehrausgaben von gegen 12 Millionen Franken ab 2016. Und auch die Gemeinden müssen tiefer in die Tasche greifen.
Beiträge an neue Fähren
Die Neuregelung der Bahninfrastruktur-Kosten waren der Hauptgrund für die Gesetzesrevision. Die Regierung hat die Vorlage noch mit zwei Fördermassnahmen ergänzt: Das Angebot an Schnellzügen soll verbessert werden, weiter will die Regierung Beiträge an Verkehrsmittel ausrichten können. Als Beispiel wurde die Beschaffung von Kursschiffen genannt.