«Die Stadtpolizei St. Gallen nahm am 1. Oktober 2013 eine Person fest und hielt diese im Anschluss während rund zwei Stunden fest, weil sie diese Person dem Amtsarzt zuführen wollte»: So schildert die St. Galler Staatsanwaltschaft den Vorfall. Der betroffene Mann reichte Anzeige gegen die Polizisten ein.
Der Privatkläger und die Stadtpolizei St. Gallen hätten inzwischen eine Vereinbarung unterzeichnet, schreibt die Staatsanwaltschaft am Donnerstag in einer Medienmitteilung.
Darin wird unter anderem festgehalten, dass die rund zweistündige Festhaltung des Privatklägers durch die Stadtpolizei St. Gallen ohne genügenden Rechtsgrund erfolgte.
Ebenfalls wird festgehalten, dass die Stadtpolizei St. Gallen die rechtsgrundlose Festhaltung bedauert und sich dafür beim Privatkläger entschuldigt. Die Stadtpolizei St. Gallen entschädige den Privatkläger mit 2000 Franken.