Das umstrittene Antibiotikum muss ausserhalb des Bienenflugs, vorzugsweise am Abend gespritzt werden. Bienenhalter sind verpflichtet, die Standorte ihrer Bienen dem Landwirtschaftsamt zu melden, wie es in einer Mitteilung des Kantons heisst. Befinden sie sich im Umkreis eines Kilometers zu einer behandelten Obstanlage, wird der Honig untersucht.
Honig, der mehr als 0,01 Milligramm Streptomycin pro Kilogramm enthält, muss abgeliefert werden. Der Honig wird vernichtet. 2014 konnte wegen des ungewöhnlich kühlen Frühlings auf Streptomycin verzichtet werden.
Als Alternative zu Streptomycin hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) zum zweiten Mal nach 2014 das Pflanzenschutzmittel LMA (Kaliumaluminiumsulfat) zugelassen. LMA darf in der Schweiz, befristet bis Ende September, bei Bedarf dreimal pro Parzelle angewendet werden.