Die Finanzdirektoren-Konferenz Ost (FDK Ost) klagt über die schon heute sehr prekäre Lage bei den Ergänzungsleistungen und verlangt schnelle Massnahmen. Dazu gehören eine Abstimmung verschiedener Sozialleistungen, eine Obergrenze bei den Ergänzungsleistungen und eine Änderung bei den Freibeträgen.
Stärkere Missbrauchsbekämpfung
Es gelte, einerseits kostentreibende Anreize zu vermeiden, anderseits aber auch den Missbrauch stärker zu bekämpfen, schreibt die FDK Ost. Die Integrationsbemühungen sollen verstärkt und die ambulante Pflegeversorgung ausgeweitet werden. Dies könnten die Kantone in eigener Kompetenz umsetzen.
Weitergehende Massnahmen könnten nur durch entsprechende Änderungen im Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) ergriffen werden. Die FDK Ost ermuntert die Beteiligten, die gesetzlichen Änderungen rasch an die Hand zu nehmen.
Schweizweit 4,4 Milliarden für Ergänzungsleistungen
Die Gesamtausgaben für Ergänzungsleistungen zur AHV und IV sind in den letzten 10 Jahren um über 50 Prozent gestiegen und betragen heute rund 4,4 Milliarden Franken pro Jahr. Experten rechnen mit einer Zunahme von einer Milliarde Franken in den kommenden vier bis fünf Jahren. 70 Prozent dieser Kosten müssen laut dem 2008 eingeführten neuen Finanzausgleich von den Kantonen übernommen werden.