Die Thurgauer Staatsanwaltschaft versuchte im Prozess zu beweisen, dass Vermögenswerte aus dem im Jahr 2000 aufgeflogenen Betrugsfall rund um die deutsche Firma FlowTex in die Schweiz verschoben und später hier gewaschen wurden. Die Firma hatte mit einem Schneeballsystem einen Schaden von 2,6 Milliarden Euro verursacht.
In der Verhandlung ging es unter anderem um eine Villa in St. Moritz, einen 51 Karat schweren Diamanten und um vier Chagall-Bilder, die inzwischen von der Zürcher Staatsanwaltschaft aufbewahrt werden.
Angeklagt sind der ehemalige FlowTex-Geschäftsführer, seine Ex-Frau, die beiden erwachsenen Kinder des Paars sowie der Rechtsanwalt der Ex-Frau. Ihnen wird Geldwäscherei, mehrfache Veruntreuung oder alternativ Betrug, mehrfache Urkundenfälschung und Erschleichung einer Falschbeurkundung vorgeworfen.
Hohe Strafanträge
Die Anklage hatte für die Ex-Frau des Geschäftsführers eine Freiheitsstrafe von 65 Monaten sowie eine Geldstrafe von 400 Tagessätzen gefordert. Ähnlich hohe Strafen wollte die Staatsanwaltschaft für den angeklagten Anwalt: Eine Freiheitsstrafe von 60 Monaten, dazu eine Geldstrafe von 400 Tagessätzen. Der ehemalige FlowTex-Geschäftsführer sollte eine Freiheitsstrafe von 42 Monaten und eine Geldstrafe von 400 Tagessätzen erhalten.
Die beiden erwachsenen Kinder sollten je eine bedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten sowie eine bedingte Geldstrafe von je 60 Tagessätzen erhalten.
In ihren Plädoyers hatten die Verteidigungen für ihre Mandanten durchwegs Freisprüche gefordert. Am frühen Donnerstagnachmittag wird das Bezirksgericht Frauenfeld die Urteile bekanntgeben.