Der neue Hangar soll zwischen zwei bestehenden Hangars gebaut werden. Der Rollweg wird auf einer Länge von 90 Metern von 7 auf 10,5 Meter verbreitert. Zudem ist ein neuer Vorplatz geplant. Unterhalts-, Wasch- und Reparaturarbeiten sollen im Hangar nicht durchgeführt werden.
Auf dem Flugplatz St. Gallen-Altenrhein bestehe ein Bedarf an gedeckten Abstellplätzen für Flugzeuge, begründete das BAZL die Plangenehmigung.
Den Hangar hatte das BAZL im Jahr 2010 bereits einmal bewilligt, zusammen mit einem Umbau und einer Erweiterung des Fliegermuseums. Es kam zu Einsprachen. 2012 hob das Bundesverwaltungsgericht die Genehmigung auf und verlangte die Durchführung einer Umweltverträglichkeits-Prüfung (UVP).