Der Kanton St. Gallen passt sein Sozialhilfegesetz an und will mit der neuen Vorlage rasch griffigere Regeln bei der finanziellen Hilfe umsetzen. Kern der Vorlage sei die Stärkung der Solidarität der Gemeinden. So sollen Gemeinden dazu verpflichtet werden können, den Richtlinien der Skos zu folgen. Unter bestimmten Bedingungen:
- Wenn zwei Drittel aller Gemeinden das verlangen
- Wenn 10 Gemeinden bewusst die Skos-Richtlinien unterlaufen
Die vorberatende Kommission geht mit der Regierung eins. Allerdings möchte sie noch eine weitere Bedingung hinzufügen:
- Wenn eine der bevölkerungsreichsten politischen Gemeinden die Skos-Ansätze unterschreitet.
Die Fraktionen sind damit einverstanden, dass die Skos-Richtlinien verbindlich gemacht werden können. Die CVP und FDP folgen dem Vorschlag der Regierung. Die SVP möchte für die grossen Gemeinden auch noch spezielle Regeln. Ob sie der Kommission folgt ist aber noch offen. Die SP möchte, dass für alle Gemeinden die Skos-Vorgaben verbindlich sind.
Die kantonalen Regelungen zur Sozialhilfe bestehen seit Ende der 1990er Jahre und waren seither weitgehend unverändert. Im November 2014 beauftragte der Kantonsrat die Regierung, eine grössere Revision des Gesetzes an die Hand zu nehmen.