Im Oktober 2012 erklärte der Grosse Rat eine Motion für erheblich, die verlangte, dass der Begriff «Gemeindeammann» für das Oberhaupt einer Gemeinde durch «Gemeindepräsident/Gemeindepräsidentin» ersetzt wird. Nun hat der Regierungsrat eine Änderung die Gesetzes ausgearbeitet.
Die Bezeichnung «Gemeindeammann» geht auf das Jahr 1944 zurück. Bereits 1993 und im Jahr 2000 wurde über die Bezeichnung diskutiert. Damals setzte sich «Frau Gemeindeammann» für ein weibliches Gemeindeoberhaupt durch. Der Begriff stammt aus einer Zeit, in der Frauen noch nicht stimmberechtigt waren und nicht gewählt werden konnten.
Abgeschafft wurde der Begriff vor einigen Jahren in den Kantonen St.Gallen und Solothurn. Der Regierungsrat kommt zum Schluss, dass mit einem Wechsel der Bezeichnung die Probleme der sprachlichen Gleichstellung von Mann und Frau gelöst werden können.