Der Freispruch sei in allen Punkten erfolgt, sagte Mattle am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Damit hat das Obergericht den Freispruch des Bezirksgerichts Weinfelden vom November 2013 bestätigt. Die Berufung der Staatsanwaltschaft wurde abgewiesen.
Er sei froh und erleichtert, sagte der 65-jährige Politiker, der noch bis Mai 2015 als Stadtammann von Bischofszell amtet. Eine Zahlung von 54'000 Franken aus der Stadtkasse im Zusammenhang mit der Tour de Suisse 2012 - Bischofszell war damals Etappenort - trug dem Stadtammann den Vorwurf der ungetreuen Amtsführung und der ungetreuen Geschäftsbesorgung ein.
Umstritten war, ob Mattle befugt war, die Zahlung auszulösen. Er selbst beteuerte stets, korrekt gehandelt zu haben. Die Staatsanwaltschaft sah dies anders, weil nicht die Stadt Bischofszell, sondern ein privates OK den Anlass organisiert habe.