Auslöser für die sogenannte Protestlinde war die Stadtentwicklung von Altstätten im St. Galler Rheintal. Eine Wirtin wehrte sich mit Einsprachen und einer Abstimmungsbeschwerde dagegen. Das Projekt verzögerte sich dadurch, obwohl die Mehrheit der Bürger dahinter stand.
Ein Bürgerkomitee stellte darauf einen Protestbaum vor dem Lokal der Wirtin auf. Ein paar 100 Altstätter schlugen einen Nagel in die sogenannte Protestlinde ein.
Die Wirtin reichte darauf Strafanzeige gegen die beiden Initianten ein, einer davon ein CVP-Kantonsrat. Die beiden erhielten einen Strafbefehl und machten dagegen Einsprache. Das Kreisgericht Rheintal gab ihnen nun recht, wie das St. Galler Tagblatt schreibt. Der Protest sei eine politische Auseinandersetzung gewesen und damit rechtens.
Ob die Klägerin das Urteil akzeptiert oder weiterzieht, ist offen.