2011 wollte sich ein Vater, der mit seinem 13- jährigen Sohn unterwegs war, beim Kiosk beim Bahnhof St. Gallen nach einem Computerheft umsehen. Beim Stöbern geriet er an Hefte mit pornografischen Abbildungen. Am nächsten Tag kam der Mann wieder und fotografierte die Auslage. Danach erstattete er Anzeige.
Die Verteidiger der sieben Frauen forderten Freisprüche. Die Kiosk-Verkäuferinnen hätten sich in einem Verbotsirrtum befunden. Sie hätten sich an die Weisungen ihres Arbeitgebers gehalten und davon ausgehen können, nichts Unrechtes zu tun.
Es sei nicht erwiesen, dass die Angeschuldigten überhaupt mit den Heften in Berührung gekommen seien. Sie würden nun zum Bauernopfer gemacht. Die Frauen machten vor Gericht von ihrem Recht Gebrauch, die Aussage zu verweigern.
Die Einsatzdaten der Valora, Betreiberin der Kioske, genügten nicht, um zu beweisen, dass die beiden Verkäuferinnen am 13. August 2011 auch wirklich gearbeitet hätten, sagte die Einzelrichterin in Ihrer Begründung. Ausserdem seien die Fotos des Klägers nicht verwertbar.
Der Staatsanwalt liess nach der Urteilsverkündung auf Anfrage der
Nachrichtenagentur sda offen, ob er die Urteile ans Kantonsgericht
St. Gallen weiterzieht.