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Kuh im Stall
Legende: Der Kantonstierarzt liess überwachen, ob die Kühe genug Auslauf haben. Keystone

Ostschweiz Freispruch für Thurgauer Kantonstierarzt

Der Thurgauer Kantonstierarzt ist vom Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung freigesprochen worden. Er hatte die Gemeindepräsidentin von Sommeri beauftragt, einen Bauern zu überwachen, der seinen Kühen keinen Auslauf gegeben haben soll.

In einem Brief vom Sommer 2010 bat der Thurgauer Kantonstierarzt Frau Gemeindeammann von Sommeri, einen Bauern der Gemeinde zu überwachen. Bei der Kontrolle auf dem Hof habe er gravierende Tierschutzmängel festgestellt. Ob der Bauer seinen Kühen wie vorgeschrieben Auslauf gewähre, habe er nicht feststellen können. Die Gemeindepräsidentin solle deshalb während eines Monats kontrollieren, ob der Bauer seine Kühe ins Freie lasse.

Laut dem Bezirksgericht Frauenfeld machte sich der Kantonstierarzt mit dem Schreiben nicht der Amtsgeheimnisverletzung schuldig. Er habe zwar gegenüber der Gemeinde Sommeri ein Amtsgeheimnis offenbart. Weil der Bauer im Verdacht stand, das Tierschutzgesetz verletzt zu haben, wertete das Gericht den Brief des Kantonstierarztes als Amts- beziehungsweise Rechtshilfegesuch. Deshalb habe er sich nicht strafbar gemacht.

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