In einem Brief vom Sommer 2010 bat der Thurgauer Kantonstierarzt Frau Gemeindeammann von Sommeri, einen Bauern der Gemeinde zu überwachen. Bei der Kontrolle auf dem Hof habe er gravierende Tierschutzmängel festgestellt. Ob der Bauer seinen Kühen wie vorgeschrieben Auslauf gewähre, habe er nicht feststellen können. Die Gemeindepräsidentin solle deshalb während eines Monats kontrollieren, ob der Bauer seine Kühe ins Freie lasse.
Laut dem Bezirksgericht Frauenfeld machte sich der Kantonstierarzt mit dem Schreiben nicht der Amtsgeheimnisverletzung schuldig. Er habe zwar gegenüber der Gemeinde Sommeri ein Amtsgeheimnis offenbart. Weil der Bauer im Verdacht stand, das Tierschutzgesetz verletzt zu haben, wertete das Gericht den Brief des Kantonstierarztes als Amts- beziehungsweise Rechtshilfegesuch. Deshalb habe er sich nicht strafbar gemacht.