Der Geschäftsführer einer Ostschweizer Baufirma hatte über Jahre vergeblich Zahlungen von Ausständen in der Höhe von rund 250'000 Franken für erledigte Aufträge von einer Immobilienfirma verlangt. Im September 2012 beauftragte der Beschuldigte einen Angestellten und dessen Kollegen - ein Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma - damit, ausstehende Forderungen von 120'000 Franken einzutreiben. Mitte Oktober überfielen die beiden Männer den Geschäftsführer der säumigen Immobilienfirma. Sie vereinbarten, von ihm 200'000 Franken zu erpressen, um je 40'000 Franken für sich behalten zu können.
Als der Mann die beiden Maskierten vor sich sah und die Tür zuschlagen wollte, bedrohten sie ihn mit einem Messer und versetzten ihm mehrere Schläge ins Gesicht. Das Opfer erlitt einen Nasenbeinbruch und einen dreifachen Bruch der Augenhöhle.Die beiden Täter wurden wegen versuchter räuberischer Erpressung zu Freiheitsstrafen verurteilt. Der mutmassliche Auftraggeber erhielt einen Strafbefehl wegen Gehilfenschaft zu versuchter Nötigung und wurde mit einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 70 Franken verurteilt.
Der 45-Jährige wehrte sich gegen den Strafbefehl und stand deswegen vor dem Kreisgericht Rorschach. Die ausstehenden Beträge seien substanziell für seine Firma, sagte der Beschuldigte. «Sie sollten bei der Firma die Klinken putzen, aber immer innerhalb der Regeln des Gesetzes bleiben», sagte er. Sowohl Staatsanwalt wie auch Verteidigung verlangten eine Freispruch. Das Kreisgericht folgte diesen Anträgen.