Der Entscheid des Thurgauer Kantonsparlaments, das Frühfranzösisch aus den Primarschulen zu verbannen, könnte ein juristisches Nachspiel haben. Wie SP-Fraktionschefin Cornelia Komposch gegenüber Radio SRF sagt, prüfe man rechtliche Schritte. Es gehe um formelle Fragen. Im Fall einer Beschwerde wäre laut Juristen des Kantons das Bundesgericht verantwortlich.
Laut der Geschäftsordnung des Parlaments wird eine Motion für Änderungen der Verfassung, eines Gesetzes oder einer Verordnung angewendet. Im Fall der Motion «Französisch erst auf der Sekundarstufe» betrifft der Auftrag aber nur ein Konzept, namentlich das Fremdsprachenkonzept des Kantons. Eine Motion ist laut Definition nicht das korrekte parlamentarische Instrument. Der Regierungsrat hatte bereits in seiner schriftlichen Antwort auf diese Ungereimtheit hingewiesen, ist aber dennoch darauf eingegangen. Man wollte sich nicht der Diskussion entziehen, wie Regierungsrätin Monika Knill am Freitag erklärte.
Die FDP verlangt derweil, dass das Ratsbüro künftig überprüft, ob ein Vorstoss die formellen Vorgaben erfüllt, bevor das Parlament ihn berät.