Liechtenstein und die Schweiz einigten sich am Montag in Bern auf das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) nach den Empfehlungen der OECD, wie die Regierung in Vaduz mitteilte. Die Vereinbarung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung muss in beiden Ländern noch ratifiziert werden und soll Anfang 2017 in Kraft treten.
Die geplatzten liechtensteinischen Quellensteuerpläne stammen noch aus der Zeit des früheren Regierungschefs Klaus Tschütscher. 2013 gab seine Regierung bekannt, die Löhne der rund 10'000 Schweizer Pendler einer Quellensteuer unterstellen zu wollen.
Hintergrund waren die in Schieflage geratenen Staatsfinanzen. Die neue Steuer hätte rund 22 Millionen Franken in die Landeskasse gespült. Das Geld hätte aber in der Schweiz gefehlt, insbesondere in den Gemeinden des St. Galler Rheintals, wo die meisten Grenzgänger wohnen. Die Region Sarganserland-Werdenberg stellte sich darum mit aller Deutlichkeit gegen die Liechtensteiner Steuerpläne – offenbar mit Erfolg.
Abschied von der AHV-Renten-Steuer
Ein weiteres Zugeständnis musste das Fürstentum bei der Besteuerung der in die Schweiz fliessenden AHV-Renten machen. Liechtenstein hatte die AHV-Steuer 2012 ohne Absprache mit der Schweiz eingeführt. Für das neue Doppelbesteuerungsabkommen krebste der Kleinststaat nun zurück: AHV-Renten werden in Zukunft wieder ausschliesslich im Wohnland der Rentenempfänger besteuert.
Ein Zugeständnis hat die Schweiz bei den AHV-Renten von Schweizern gemacht, die im Fürstentum nicht nur gearbeitet, sondern auch gewohnt hatten. Diese Renten werden in Zukunft zwar ebenfalls nicht mehr besteuert, doch die Schweiz leistet an das Fürstentum eine jährliche Ausgleichszahlung von 450'000 Franken.
Wichtiges Ziel erreicht
Das Doppelbesteuerungsabkommen ersetzt das Steuer-Rumpfabkommen von 1995, das nur die Besteuerung gewisser Einkünfte regelt. Zu den wichtigsten Punkten der neuen Vereinbarung zählt laut der liechtensteinischen Regierung die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei der Verrechnungssteuer. Liechtenstein habe damit ein wichtiges Ziel erreicht, hiess es.
Bei Zinszahlungen aus der Schweiz an Privatpersonen und Unternehmen in Liechtenstein wird die schweizerische Verrechnungssteuer auf Null gesenkt. Ebenfalls vorgesehen ist der Nullsatz bei Dividenden aus massgeblichen Beteiligungen und bei Dividenden an liechtensteinische Vorsorgeeinrichtungen. Dividenden an natürliche Personen in Liechtenstein werden in der Schweiz künftig nur noch mit 15 anstatt 35 Prozent besteuert.