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Ostschweiz Fussballfan zu Unrecht beschuldigt

Das St. Galler Kreisgericht hat am Montag den Angestellten einer Sicherheitsfirma zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt. Der 42-Jährige hatte einen Anhänger des FC Basel beschuldigt, einen anderen Sicherheitsmitarbeiter geschlagen zu haben.

Im August 2012 war es im Gästesektor der St. Galler Fussballarena vor einem Match gegen den FC Basel zu Ausschreitungen gekommen. Unter anderem wurde danach einem Anhänger des FC Basel vorgeworfen, einen Mitarbeiter der Sicherheitsfirma bei der Eingangskontrolle geschlagen zu haben.

Ein 42-jähriger Einsatzleiter, der seit 15 Jahren bei der Sicherheitsfirma arbeitet, hatte zuerst gegenüber der Polizei, dann gegenüber der Staatsanwaltschaft und schliesslich auch vor Gericht erklärt, er habe gesehen, wie einer seiner Kollegen vom Fan des FC Basel attackiert worden sei.

Nach kurzer Beratung verurteilte der Einzelrichter den Angestellten der Sicherheitsfirma wegen falschem Zeugnis zur einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 100 Franken. Das liege am untersten Rand des möglichen Strafmasses, sagte er in der mündlichen Begründung.

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