Im Kanton St. Gallen sei das so genannte «Electronic Monitoring» (EM) vorher noch nie angewandt worden, weder bei Jugendlichen noch bei Erwachsenen, heisst es bei der St. Galler Staatsanwaltschaft. Der Versuch sei geglückt. Die beiden Jugendlichen, die in eine Serie von Raubüberfällen auf Passanten verwickelt waren, hätten sich an die Vorgaben gehalten. Die Jugendlichen konnten ihre Ausbildung fortsetzen und zuhause wohnen.
Kanton konnte Kosten sparen
Die St. Galler Jugendanwaltschaft hat mit den elektronischen Fesseln, welche vom Kanton Basel-Land gemietet wurden, auch Kosten eingespart: Die elektronische Überwachung ist rund zehn Mal billiger als eine Unterbringung in einem Jugendheim. Man habe eine Risikoabschätzung gemacht, bevor man sich für die elektronische Überwachung entschieden haben. Die Sicherheit gehe vor, heisst es bei der Jugendanwaltschaft.
Dritter Täter im Heim untergebracht
Ein weiterer Jugendlicher, der an der Raubserie beteiligt war, konnte aufgrund der Schwere seiner Delikte nur teilweise von der elektronischen Überwachung profitieren. Der heute 18jährige ist seit vergangenem November in verschiedenen Heimen untergebracht. Er hat seine Lehrstelle verloren.
Ihm werden von der Jugendanwaltschaft unter anderem mehrfacher qualifizierter Raub vorgeworfen. Die Anklage fordert einen unbedingten Freiheitsentzug von drei Jahren.
Auch wenn sich die elektronische Fussfessel bewährt habe, soll sich ihr Einsatz auf die Zeit vor einem Prozess beschränken, heisst es bei der St. Galler Staatsanwaltschaft. Der Einsatz im Strafvollzug, also beispielsweise anstelle einer Haftstrafe, sei nicht vorgesehen.