Der Bauer forderte vor Kantonsgericht einen Freispruch, die Verwertung der beschlagnahmten Hanfpflanzen und eine Entschädigung von 5200 Franken für den inzwischen verdorbenen Hanf.
Der Bauer belieferte hauptsächlich die Getränkeherstellerin Thurella, die die Blüten für Eistee verwendete. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, auf seinem Betrieb Hanfpflanzen angebaut zu haben, deren Blüten einen THC-Gehalt von über einem 1,0 Prozent aufwiesen. Solcher Hanf gilt seit 2011 als Droge. Ausserdem habe er Hanfkissen aufbewahrt, deren Inhalt einen THC-Gehalt von 2,2 Prozent hatte.
Das Kreisgericht Toggenburg verurteilte ihn im Dezember 2014 wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer bedingten Geldstrafe von 70 Tagessätzen. Das Kantonsgericht bestätigte diesen Schuldspruch. Der im Oktober 2012 beschlagnahmte Hanf wird vernichtet.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.