Vor eineinhalb Monaten hat das St. Galler Verwaltungsgericht entschieden, dass St. Galler Gemeinden veröffentlichen müssen, welcher Firma sie einen Software-Auftrag vergeben haben. Ab welchem Umfang ein Auftrag öffentlich ausgeschrieben werden muss, ist aber noch nicht entschieden.
In der Zwischenzeit hat die Gemeinde Thal Software eingekauft - ohne öffentliche Ausschreibung. Nach der Publikation des berücksichtigten Unternehmens hat Abacus eine Beschwerde eingereicht. Das Verwaltungsgericht muss nun neben St. Gallen, Rapperswil-Jona, Wil und Wittenbach auch über die Gemeinde Thal entscheiden.
Abacus und die St. Galler Gemeinden warten nun also auf ein Grundsatzurteil, wann ein Software-Auftrag öffentlich ausgeschrieben werden muss. Weil die Software-Firma VRSG mit dem Kanton St. Gallen und den Gemeinden eine langjährige Zusammenarbeit hat, wurden die Software-Bedürfnisse der Gemeinden bislang direkt durch die VRSG befriedigt.