20 kleine Gemeinden, die Kantonsratswahlen im Majorzsystem, ein fakultatives Finanzreferendum: Das sind Themen, die die Ausserrhoder Politik schon länger beschäftigen. Um in diesen Bereichen etwas ändern zu können, sind Verfassungsänderungen nötig. Die Ausserrhoder Regierung will das nun in einem Schritt anpacken. Sie schlägt vor, die Kantonsverfassung grundsätzlich zu revidieren. Der Kantonsrat entscheidet im kommenden Jahr darüber, dann muss das Volk entscheiden, ob die Totalrevision weiterverfolgt wird.
Kantonsrat oder Verfassungsrat
Gibt es grünes Licht, so soll in den Jahren 2017 und 2018 die Verfassung, welche zum Teil noch Artikel aus der Landsgemeindezeit beinhaltet, grundlegend überarbeitet werden. Ob das durch den Kantonsrat oder einen eigens einberufenen Verfassungsrat geschieht, soll erst entschieden werden.