Im Kanton Thurgau darf pro Person und Tag maximal ein Kilo Pilze gesammelt werden, in den Kantonen Appenzell Inner- und Ausserrhoden jeweils zwei Kilo. Spezielle Regeln gelten in den Kantonen Glarus und Graubünden: Pro Person und Tag dürfen zwei Kilo Pilze gesammelt werden – allerdings nicht während den ersten zehn Tagen im Monat.
Keine einheitlichen Regeln kennt der Kanton St.Gallen. «Hier ist es von Gemeinde zu Gemeinde verschieden», sagt Hanspeter Schumacher vom Botanischen Garten St.Gallen. Keine Regeln kennen die Gemeinden im Fürstenland und im Untertoggenburg. Ebenfalls noch keine Regeln haben einzelne Gemeinden am Zürichsee erlassen. Die Gemeinde Eschenbach will dies nun ändern und hat eine Pilzverordnung erarbeitet, die derzeit öffentlich aufliegt.