Die Änderung geht auf eine Motion zurück, die vom Grossen Rat im Oktober 2012 überwiesen worden war. Die Regierung argumentierte nun in ihrer Botschaft, dass die Bezeichnung «Gemeindeammann» veraltet sei. Zudem sei dies keine adäquate Bezeichnung, wenn eine Frau das Gemeindeoberhaupt sei. Dieser Meinung waren auch Vertreter der SP:
<Gemeindeammann> ist klar die Bezeichnung für einen Mann und es gibt keine Möglichkeit, eine vernünftige weibliche Form abzuleiten.
In der Debatte wehrten sich unter anderem Vertreter der SVP gegen die Vorlage: Sie sei unnötig, das sei kein Problem des Volkes.
Der Begriff <Gemeindeammann> ist durch eine lange Tradition gerechtfertigt und wirkt identitätsfördernd, genauso wie der Thurgauer Apfel.
Bei der Abstimmung stimmte eine deutliche Mehrheit für Eintreten (83 Ja- gegen 27 Nein-Stimmen). Weitere Diskussionen gab es nicht mehr, damit sind die Änderungen in erster Lesung beschlossen. Sie treten auf den 1. Juni 2015 in Kraft und bringen auch für die Stadtoberhäupter eine neue Bezeichnung: Sie heissen analog zu den Gemeinden neu Stadtpräsident oder Stadtpräsidentin.