Die Bohrung wird rund um die Uhr von Geologen überwacht. Nach 5 Metern wird jeweils eine Gesteinsprobe genommen und analysiert. Diese Daten geben den Bohrtechnikern wichtige Hinweise, welchen Meissel sie für die Bohrung verwenden sollen.
Der Untergrund ist auch für die Juristen Neuland. Für Tiefenbohrungen gibt es im Kanton St. Gallen kein Gesetz. Anhaltspunkte gibt es aber in verschiedenen Gesetzen, wie z. B. dem Wassernutzungsgesetz. Ab 20 Meter unter der Erdoberfläche gehört der Boden dem Kanton. Er kann darum entscheiden, wie das heisse Wasser genutzt wird.
Für die Wassernutzung könnte der Kanton bis 300‘000 Franken pro Jahr verlangen. Die St. Galler Stadtwerke möchten den Preis aber noch verhandeln. «Wir entziehen dem Untergrund das Wasser ja nicht, sondern geben es wieder zurück», sagt Marco Huwiler, Projektleiter Geothermie bei der Stadt St. Gallen.