Nach früherem Recht erhielten Angestellte des Kantons St. Gallen während ihrer Laufbahn bis zu sieben Monatslöhne als Treueprämie. Im Jahr 2004 kürzte der Kantonsrat diese Prämien auf maximal zwei Monatslöhne zusammen. Früher wurde die erste Prämie - einen Monatslohn - nach 15 Dienstjahren ausbezahlt. Neu wird je ein halber Monatslohn im 10. und im 15. Dienstjahr überwiesen.
Für diejenigen, die bei der Einführung der neuen Regelung zwischen dem 10. und dem 15. Dienstjahr standen, wurde eine Übergangslösung getroffen. Diese sei aber nicht rechtmässig, hält nun das Verwaltungsgericht fest. Die betroffenen Mitarbeiter würden benachteiligt.
Nun muss die Regierung mit den Personalverbänden eine sinnvolle Lösung ausarbeiten. Gemäss Schätzungen von Finanzdirektor Martin Gehrer könnte das den Kanton rund 2,5 Millionen Franken kosten.