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Ostschweiz Gericht soll St. Galler Pausenstreit beurteilen

Das St. Galler Bildungsdepartement will die Entschädigung für die Pausenaufsicht im Kindergarten nicht speziell regeln.

Um die Pausenaufsicht wird im Kanton St. Gallen seit Jahren gestritten. Auf der einen Seite ist der Lehrerinnen- und Lehrerverband und auf der anderen Seite das Bildungsdepartement.

Die Lehrer sind der Meinung, dass die Pausenaufsicht im Berufsauftrag geregelt sein muss. Eine solche Regelung fehlt aber im Moment. Kindergärtnerinnen und Kindergärtner müssen zum Teil täglich die Pausen der Kinder beaufsichtigen und können diese Zeit nicht kompensieren. Sie gilt auch nicht als Arbeitszeit. Das Bildungsdepartement stellt sich auf den Standpunkt, dass die Schulgemeinden eine angemessene Lösung für dieses Problem finden müssen.

Im Mai hat die Verwaltungsrekurskommission den Kindergärtnerinnen Recht gegeben, dass sie die Pausenaufsicht nicht unentgeltlich machen müssen. Der Lehrerinnen- und Lehrerverband ist nach diesem Entscheid davon ausgegangen, dass der Kanton eine Regelung ausarbeitet. Dem aber ist nicht so. Der Kanton zieht den Fall weiter ans Verwaltungsgericht.

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