Bei einem Cupspiel im August 2014 zündete der damals 21-jährige inmitten einer Menschengruppe einen Pyro. Dafür verurteilte ihn die Staatsanwaltschaft Baden im Januar 2015 zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse von 300 Franken.
Schon im Dezember davor verfügte die Kantonspolizei Aargau ein zweijähriges Rayonverbot. Der Schweizerische Fussballverband sprach ausserdem ein ebenso langes gesamtschweizerisches Stadionverbot aus.
Auswärtige Randale
Weil für den 8. August 2015 die Begegnung zwischen dem SSV Reutlingen und dem Karlsruher SC anstand, beantragte die Stadtpolizei St. Gallen beim Fedpol eine Ausreisebeschränkung für den rechtskräftig verurteilten Fan.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem am Dienstag publizierten Urteil entschieden, dass die Grundlage für eine Ausreisesperre ausreichend war.