Das Land direkt an Bächen, Flüssen und Seen muss unbebaut bleiben. Dies schreibt das Gesetz vor. Damit soll genug Platz zur Verfügung stehen, wenn die Gewässer über die Ufer treten. Beachtet wird dieses Gesetz aber wenig. Im Kanton St.Gallen und im Kanton Appenzell Ausserrhoden sind beispielsweise immer wieder kleiner Bauten in solchen Zonen anzutreffen. Etwa Kaninchenställe, Gartenhäuser oder Gartenzäune.
Berneck und Au
Mit den Rheintaler Gemeinden Berneck und Au packen nun zwei Gemeinden die Umsetzung an. Sie fordern die Bewohnerinnen und Bewohner auf, die definierten Zonen frei von Bauten zu machen. In einer Mitteilung geben die Gemeinden den Anstössern Zeit bis Ende 2018. Mit dieser Massnahme möchten die beiden Gemeinden ihre bisherigen Massnahmen zum Hochwasserschutz ergänzen. Es heisst nämlich seitens der Gemeinde, dass mitgespühlte Objekte im Falle eines Hochwassers die Durchlässe verstopfen und so zu weiteren Überschwemmungen führen.
Gesetz wird nicht umgesetzt
In Appenzell Ausserrhoden ist der Kanton für die Umsetzung dieses Gesetzes verantwortlich. Dieser habe aber die Kapazität nicht um Kontrollen durchzuführen. Beim ^kantonalen Tiefbauamt hofft man deshalb, dass die Anstösser Verantwortung übernehmen und die Schutzzonen frei halten.