Voraussichtlich 2015 wird eine Verschärfung des Gewässerschutzgesetzes in Kraft treten. Innert zwanzig Jahren müssen dann alle Kläranlagen so aufgerüstet werden, dass sie auch Rückstände von Medikamenten abbauen können.
Solche Rückstände haben Chemiker des kantonalen Amtes für Umweltschutz in St. Gallen schon vor zehn Jahren nachgewiesen. Unter anderem konnten sie Rückstände von Entzündungshemmern, Rheumamedikamenten, Betablockern und Lipidsenkern nachweisen, aber auch hohe Konzentrationen von Röntgenkontrastmitteln, die nur in Spitälern eingesetzt werden. Eine Studie, die 2006 von den Umweltämtern der Kantone St. Gallen, Thurgau, Appenzell Ausserrhoden und Glarus durchgeführt wurde, bestätigte die Befunde. Nun zeigt eine neue Untersuchung des Wasserforschungsinstitutes Eawag, dass in St. Galler Gewässern sogar Bakterien nachweisbar sind, die resistent auf Antibiotika sind.
Dies hat den St. Galler Kantonsrat Meinrad Gschwend (Grüne/Altstätten) bewogen, die Regierung mittels Interpellation über Risiken für Mensch und Umwelt zu befragen. In der Antwort hält die Regierung nun fest, dass der weitaus grössere Teil der Medikamentenrückstände nicht aus dem Spitalabwasser stamme, es deshalb zu teuer sei, alle Spitäler mit Kläranlagen auszurüsten.
Kläranlagen aufrüsten
Hingegen müssten rund zehn der 42 St. Galler Kläranlagen nachgerüstet werden, damit sie den Anforderungen des Gewässerschutzgesetzes genügten. Als Verfahren stehe die weitergehende Behandlung des Abwassers mit Aktivkohle oder mit Ozon im Vordergrund, schreibt die Regierung.
Medikamentenrückstände gelangen in das Abwasser, weil sie im Körper oft nicht vollständig abgebaut werden. Sie werden deshalb mit dem Urin ausgeschieden. Mit dem Duschwasser gelangen vor allem Medikamente ins Abwasser, die als Salbe oder Gel aufgetragen werden.