Zum Inhalt springen
Overall eines Eternit-Angestellten
Legende: Die Angehörigen eines Asbestopfers haben kein Anrecht auf Genugtuung, der Anspruch sei verjährt. Keystone

Ostschweiz Glarner Obergericht weist Asbest-Klage ab

Das Obergericht Glarus hat als zweite Instanz einen Entscheid des Kantonsgerichts gestützt und eine Klage abgewiesen. Die Kläger forderten eine Genugtuung, weil ihr Angehöriger an einem durch Asbest verursachten Krebsleiden starb.

M.J. verbrachte ab 1961 seine Jugendjahre in Niederurnen, 2006 verstarb er an einem durch Asbest verursachten Krebsleiden. Die Angehörigen von M.J. verklagten daraufhin das Unternehmen Eternit und forderten eine Genugtuung in der Höhe von 110'000 Franken. Wie schon das Kantonsgericht kommt nun auch das Glarner Obergericht zum Schluss, dass ein allfälliger Anspruch auf Genugtuung verjährt sei. Aufgrund des geltenden Rechts erübrige sich deshalb eine Auseinandersetzung mit den Vorwürfen der Kläger.

Mit den Vorwürfen musste sich vor einem Jahr bereits das Glarner Verwaltungsgericht befassen, weil die Kläger den Kanton Glarus um eine Genugtuungszahlung ersuchten. Das Gericht hielt damals fest, dass «weder die Suva noch kantonale oder Bundesbehörden noch Personen im Umkreis der Eternit die Sorgfaltspflicht durch mangelnde Information» verletzt hätten.

Meistgelesene Artikel