Der Bundesrat hat diesen Wert letztmals 1998 auf 0.94 Franken festgelegt. Weil der Verband der Physiotherapeuten den Tarifvertrag kündigte, besteht seit Juli 2011 keine nationale Tarifstruktur mehr. Damit fehlt der Modelltaxpunktwert, auf welchem die Berechnungen für die kantonalen Taxpunkte basieren müssen.
Im Kanton Glarus hat die Regierung im Oktober 2013 dennoch einen Taxpunktwert von 0.97 Franken per 1. Januar 2013 festgelegt. Sowohl Physiotherapeuten als auch Krankenkassen haben dagegen Beschwerde eingelegt. Das Bundesverwaltungsgericht hat diesen Beschluss der Glarner Regierung nun aufgehoben.
Gleich sieht die Situation im Kanton Zürich aus. Der Regierungsrat hat dort im März dieses Jahres den Taxpunktwert rückwirkend auf den 1. Januar 2012 auf 1.12 Franken festgelegt. Auch diesen Beschluss hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil aufgehoben. Ebenso hat das Bundesverwaltungsgericht bereits bezüglich Regierungsratsbeschlüssen in den Kantonen Thurgau und Aargau entschieden.