Glarus kennt von allen Kantonen die grösste Privilegierung bei der Besteuerung von Dividenden. Der Rabatt beträgt zurzeit 80 Prozent. In der Schweiz sind 50 Prozent üblich. Die Glarner Regierung wollte deshalb den Satz auf das schweizerische Mittel anheben, der Landrat allerdings nur auf 35 Prozent.
Diese 35 Prozent dürften aber kaum der Bundesverfassung entsprechen, sagt Finanzdirektor Rolf Widmer. Er meint, dass eine Klage gegen den Landsgemeindeentscheid durchaus Chancen hätte. Widmer hofft allerdings, dass die Landsgemeinde auf den Vorschlag der Regierung eingeht.
Im Kanton Schwyz hat das Verwaltungsgericht in einem ähnlichen Fall bereits entschieden. Der Kanton muss jetzt auf richterliche Anordnung hin den Dividenden-Besteuerungssatz ändern.