Zuständig für die Festlegung von Ersatzabgaben sind die kantonalen Ärztegesellschaften. Um diese Regelung rechtlich abzusichern, müssen die Kantone ihre Gesundheitsgesetze anpassen. Der Thurgau und Bern haben dies bereits gemacht, der Kanton Glarus ist nun daran.
Samuel Baumgartner vom Glarner Gesundheitsdepartement: «Wir haben den höchsten Betrag der Schweiz im Gesetz verankert. Nun liegt der Ball bei der Ärztegesellschaft.» Die Anpassung des Gesundheitsgesetzes kommt im Mai vor die Landsgemeinde.
Nicht attraktiv
Früher war der Notfalldienst für die Hausärzte eine lukrative Zusatzeinnahme. Heute bedeutet der Sonntags-und Nachtdienst ein Verlustgeschäft. An Alternativen sind die Kantone interessiert.
Denn: Je weniger Ärzte Notfall-Dienst leisten, desto mehr Patienten gehen ins Spital. Das ist laut Ernst Gähler, Vizepräsident der FMH, der grössten Schweizer Ärztevereinigung, doppelt so teuer wie der Notfall, der vom Hausarzt behandelt wird.