Um die Verpflichtungen der Stadt aus dem Solarförderprogramm zu reduzieren, möchte der Stadtrat die Betreiber der Solaranlagen zum Wechsel ins Förderprogramm des Bundes motivieren. Dazu hat er mit der Interessengemeinschaft KEV eine Vereinbarung getroffen. Diesem Vorgehen stimmte das Stadtparlament einstimmig zu.
Der Rat beschloss zudem mit 21 zu 7 Stimmen, beim Kanton eine aufsichtsrechtliche Anzeige gegen den Stadtrat einzureichen. Die vorberatende Kommission war zum Schluss gekommen, dass die Voraussetzungen für ein strafrechtliches oder ein vermögensrechtliches Verfahren nicht gegeben seien. Stadtrat und Stadtwerke hätten im Frühjahr 2011 in bester Absicht aber fehlerhaft gehandelt, sagte Stadträtin Gaby Krapf-Gubser.
Verträge mit 60 Hausbesitzern
Der Stadtrat von Gossau hatte im März 2011 beschlossen, die Produktion von erneuerbaren Energien zu fördern. Hausbesitzer, die Solaranlagen installierten, sollten finanziell entlastet werden. Die Stadtwerke, welche mit der Umsetzung beauftragt wurden, schlossen rund 60 Verträge mit Hausbesitzern ab. Kosten: 33 Millionen Franken in 25 Jahren.
Das Projekt wurde durch eine externe Firma geprüft und diese kam zum Schluss, dass die Förderbeiträge zu einer Überfinanzierung von gesamthaft 15 Millionen Franken führen. Ausserdem sei das Projekt ohne die erforderliche kommunale gesetzliche Grundlage umgesetzt worden.