Der Bodensee ist ein internationales Gewässer. Klare Grenzen gibt es keine und zuständig ist die Seepolizei der angrenzenden Länder und Kantone. Für St. Gallen ist das Schifffahrtsamt zuständig. Der Leiter Kurt Reich erklärt, dass jene Seepolizei ausrückt, bei welcher das Notsignal eingehe.
Die Zusammenarbeit unter den Polizisten der Anrainerstaaten funktioniere gut, sagt Reich gegenüber «Regionaljournal Ostschweiz». Vertraglich ist die polizeiliche Zusammenarbeit auf dem See zwischen den Anrainerstaaten Deutschland, Österreich und der Schweiz seit 40 Jahren geregelt.Mehr brauche es nicht, sagt Kurt Reich. Die Sicherheitsarbeit auf dem See funktioniere unkompliziert und unbürokratisch. (kelk)