Der Vorfall ereignete sich anfangs Juli: Klärwärter hatten die rote, aufschwimmende, nach Mineralöl riechende Flüssigkeit erkannt und sofort die Polizei und den Pikettdienst des Amts für Umweltschutz aufgeboten. Eine Spezialfirma pumpte das Öl-Wasser-Gemisch ab und entsorgte es.
Öffentliche Kläranlagen sind nicht geeignet, grössere Mengen Mineralöl abzuscheiden. Die Einleitung von Heizöl in die Kanalisation ist verboten. Wäre das Heizöl im Zulauf der Abwasserreinigungsanstalt Bachwis nicht rasch bemerkt worden, hätte es zu einem Totalausfall der Kläranlage kommen können.
Woher das Heizöl kam, liess sich laut Gemeinde bisher nicht herausfinden. Mögliche Ursachen seien Verluste beim Auffüllen von Tanks, eine Überfüllung oder ein Leck. Auch eine illegale Restentleerung oder Ableitung von Reinigungsemulsion in die Kanalisation kommen in Frage.