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Ostschweiz Grosser Rat will kein Kopftuchverbot an Thurgauer Schulen

Das Parlament lehnte eine Motion der SVP ab. Diese forderte, dass eine gesetzliche Grundlage geschaffen wird, damit an den Schulen Kleidervorschriften durchgesetzt werden können. Auch die Thurgauer Regierung wollte die Lücke schliessen.

Das Bundesgericht hatte im Juli 2013 zu einer Beschwerde gegen die Schulordnung von Bürglen festgestellt, dass ein Kopftuchverbot einen schweren Eingriff in die Glaubens- und Gewissensfreiheit darstelle. Dafür reiche ein Passus in der Schulordnung nicht aus. Es brauche dafür mindestens eine gesetzliche Grundlage und das Verbot müsse durch ein öffentliches Interesse gerechtfertigt sein.

Die Thurgauer Regierung zeigte sich in ihrer Stellungnahme zur Motion bereit, eine solche Grundlage zu schaffen. Es liege danach an den Schulgemeinden, entsprechende Regelungen zu erlassen. Allerdings sei unklar, ob das Bundesgericht ein Kopftuchverbot bei einer Beschwerde schützen würde.

Geteilte Meinung im Parlament

In der Debatte sprachen sich sowohl die CVP/GLP-, die FDP- sowie die SP-Fraktion grossmehrheitlich gegen die Motion aus. Kleidervorschriften seien schon nach aktuellem Recht möglich. Es gehe den Motionären nur um das Kopftuchverbot. Deshalb handle es sich um eine Scheinlösung, weil diese Frage vom Bundesgericht entschieden werde, lautete die Argumentation.

Die SVP wurde auch nicht aktiv als es um Springerstiefel oder bauchfreie T-Shirts in der Schule ging.
Autor: Walter Hugentobler Kantonsrat SP

Geschlossen dagegen waren die Fraktionen der Grünen, der BDP sowie der EVP. Unterstützt wurde der Vorstoss von der SVP-Fraktion und von der EDU-Fraktion sowie von einzelnen Votanten aus den Reihen der CVP und der SP.

Schülerinnen und Schüler, die durch das Tragen von provozierenden Kleidungsstücken den Schulbetrieb stören, sollen sich integrieren und sich unserer Kultur anpassen.
Autor: Ruedi Zbinden Kantonsrat SVP

Es gehe um mehr Rechtssicherheit für die Schulen, betonte der Sprecher der SVP-Fraktion. In der Abstimmung wurde die Motion mit 51 Ja- gegen 62 Nein-Stimmen für nicht erheblich erklärt.

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