Das Urteil kann noch ans Bundesgericht in Lausanne weitergezogen werden.
Die Erweiterung der bestehenden Abflughalle um 35 Quadratmeter samt Integration der Passagier-Lounge in den «Critical Part» seien von untergeordneter Bedeutung und örtlich begrenzt, schreibt das Bundesverwaltungsgericht. An den Flugbewegungen und den Lärmemissionen ändere sich nichts.
Die Beschwerdeführer haben ein schutzwürdiges Interesse nicht genügend dargelegt. Ihre Aussage, eine Erhöhung der Anzahl Flugbewegungen infolge der Erweiterung der Abflughalle erscheine «sehr wahrscheinlich», sei nicht näher begründet, heisst es im Urteil.
Noch hängig ist ein grösseres Bauvorhaben in Altenrhein: Ein 74 Meter langer, 72 Meter breiter und 11,5 Meter hoher neuer Hangar soll Platz für bis zu zehn Flugzeuge bieten. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) bewilligte das Projekt. Dagegen gab es zwei Beschwerden, die noch hängig sind.