In 529 von 966, also in gut 50 Prozent der Fälle wurde die Polizei zu Vorfällen von körperlicher Gewalt gerufen, von Tätlichkeiten bis zu Körperverletzungen. Etwa die Hälfte dieser Interventionen erfolgte in bestehenden Partnerschaften.
Bei etwa einem Viertel waren die (Ehe-)Partner zum Zeitpunkt der Intervention bereits in Trennung. Die Zahl der Polizeiinterventionen ist jedoch seit einigen Jahren konstant, wie es in einer Medienmitteilung heisst. Vermehrt (298mal) wurde die Polizei im Jahr 2014 zu Gewalttaten bei Paaren in Trennung gerufen. Bei 25 Familien lösten Probleme bei den Besuchsrechtsterminen die polizeiliche Intervention aus.