Der Mann soll die Hanfsamen zwischen Herbst 2009 und Frühling 2013 unter anderem über das Internet an Kunden in der Schweiz und im Ausland verkauft haben. Bestellt habe der 35Jährige die Hanfsamen aus Holland und Spanien.
Die Staatsanwaltschaft St. Gallen hat beim Kreisgericht See-Gaster Anklage gegen den mutmasslichen Hanfsamen-Händler erhoben. Im September wird der Fall verhandelt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann neben dem gewerbsmässigen Hanfsamenhandel noch weitere Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz und einen Verstoss gegen das Waffengesetz vor.
Sie fordert dafür eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Eines davon soll der mutmassliche Händler im Gefängnis absitzen. Zudem soll er eine Busse von 1500 Franken bezahlen. Die Staatsanwaltschaft verlangt, dass 230'000 Franken eingezogen werden, welche auf Konten des Mannes beschlagnahmt wurden. Das Geld soll in die Staatskasse fliessen.