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Ostschweiz Haus in der Gefahrenzone wird abgebrochen

In Rieden bei Gommiswald im Kanton St.Gallen stehen drei Häuser in der Gefahrenzone «rot». Dies nachdem im Juni 2013 ein Unwetter über die Gemeinde fegte. Dieses hinterliess Schäden an den Häusern. Zudem ist der Hang immer noch instabil. Deshalb muss ein Haus nun abgebrochen werden.

Ein Unwetter löste in Rieden anfangs Juni 2013 einen Hangrutsch aus. Mit dem Hang gerieten drei Wohnhäuser in Bewegung. Die Erdmassen drückten auf das Mauerwerk; es bildeten sich Risse.

Inzwischen haben geologische und baustatische Untersuchungen stattgefunden. Fazit: der Hang wird weiter abrutschen, sobald es viel regnet. Die Bedrohung wird als erheblich eingestuft, weshalb der Kanton das Gebiet in der Naturgefahrenkarte in einen Gefahrenbereich «rot» einstuft.

Grundstücke ausgezont

Die Bewohnung kann nicht mehr verantwortet, beziehungsweise erlaubt werden. Weil eine Hangsanierung mit unverhältnismässig hohen Kosten verbunden wäre, sieht der Gemeinderat als einzige Möglichkeit, die drei betroffenen Grundstücke aus der Bauzone auszuzonen. Die rund 40-jährigen Häuser müssen aus Sicherheitsgründen zurückgebaut werden. Ein Haus wird am Donnerstag abgerissen, die beiden anderen Häuser stehen unter Beobachtung. Sobald sie einsturzgefährdet sind, müssen auch sie weichen.

Chalets in Rieden
Legende: Die betroffenen Chalets wurden in den 70er Jahren errichtet, als man noch überall hin bauen durfte srf

Erster Fall im Kanton St. Gallen

Eine Umsiedlung musste im Kanton St. Gallen bisher nicht gemacht werden. Eine aufwändige Arbeit: Kanton, Bund, Gemeinde, Eigentümer, die Gebäudeversicherung, das Kantonsforstamt und das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation müssen zusammen arbeiten, um die Höhe der Entschädigung zu evaluieren.

Dabei spielt vor allem der Wert der Liegenschaft eine Rolle, so Kantonsoberförster August Ammann. Es gehe darum, wie viel Wert das Haus vor dem Unwetter hatte, was kostet eine Neueinzonung und was für Kosten entstehen, um ein neues Haus zu bauen. Irrelevant sei der Wert des Bodens. Bis im Sommer will der Kanton St. Gallen die Höhe der Entschädigung festlegen.

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