Der Entwurf sieht eine Pflicht für die Versicherten vor, bei ihren Gebäuden Schutzmassnahmen gegen Elementargefahren wie Überschwemmung, Sturm, Hagel, Erdrutsch oder Lawine zu treffen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, dem drohen im Schadenfall eine Kürzung der Versicherungsleistung oder ein höherer Selbstbehalt.
Grund für die Neuerung ist eine Zunahme der Elementarschäden. Ursachen sind Klimawandel, Bauen an ungünstigen Standorten oder Verwendung von verletzlichen Materialien, wie der Kanton schreibt. Entsprechend werde die Prävention gegen Naturgefahren immer wichtiger.
Es gelte einen weiteren Anstieg der Elementarschäden zu verhindern. Sonst seien Prämienerhöhungen bei der GVA unvermeidlich, heisst es. Es soll auch verhindert werden, dass sich einzelne nachlässige Gebäudeeigentümer um Schutzvorkehrungen drücken, weil ihr Schaden sowieso von der Versicherung gedeckt ist.
Keine Zuschlagprämien mehr
Weiter sollen mit der Revision Zuschlagprämien verschwinden, die bisher bei gewissen Gebäudekategorien zu bezahlen sind. Dies hat für die rund 35'000 Eigentümer solcher Gebäude eine spürbare Prämienreduktion zur Folge. Dank der guten Kapitalausstattung könne die GVA den dadurch entstehenden Ertragsaufall verkraften, heisst es.
Der Revisionsentwurf geht bis Ende Oktober in die Vernehmlassung, wie die Staatskanzlei am Dienstag mitteilte. Danach wird sich der Kantonsrat mit der Vorlage befassen.