Das Kantonsgericht St. Gallen hat den 60-Jährigen des Mordes schuldig gesprochen und ihn zu 18 Jahren Freiheitssprache verurteilt. Gegen dieses Urteil wehrten sich sowohl die Verteidigung des Beschuldigten, wie auch die Staatsanwaltschaft.
Der Beschuldigte forderte vor Bundesgericht einen Freispruch. Diese Beschwerde wiesen die Richter in Lausanne aber auf Grund der belastenden Indizien ab. Das Kantonsgericht hatte die Tat zu Recht als besonders skrupellos und damit als eingestuft, wie es im Urteil heisst.
Die St. Galler Staatsanwaltschaft legten Beschwerde ein, weil die Kantonsrichter gegen den Mann keine Verwahrung ausgesprochen hatten. Gemäss Bundesgericht muss sich das Kantonsgericht nun erneut mit dieser Frage beschäftigen und ein neues psychiatrisches Gutachten einholen.